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    Poker-Gewinn nicht gemeldet

    Filed under: Internet;

    Gericht verurteilt Mann, weil er Poker-Gewinn nicht gemeldet hatte

    503.01.1203.01.12|Korbach/ Waldeck|4 Kommentare
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    Korbach. Wegen Sozialleistungsbetruges hat das Amtsgericht Korbach einen 40-jhrigen Mann am Dienstag zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.Der Arbeitslose aus Waldeck-Frankenberg hatte laut Anklage im Dezember 2010 7400 Dollar beim Pokern im Internet gewonnen.

    dpa

    Vom Gericht verurteilt: Poker-Spieler teilte seinen Gewinn der Agentur fr Arbeit nicht mit.

    Dies hatte er jedoch nicht der Agentur fr Arbeit mitgeteilt. Da er den Gewinn beim Glcksspiel in einem Korbacher Casino wieder verlor, war er der Ansicht, dieses Geld nicht melden zu mssen. Der Mann bezog zum damaligen Zeitpunkt Sozialleistungen. Jedes Einkommen, auch das aus Gewinnspielen, htte er der Arbeitsagentur offenlegen mssen.

    Der 40-Jhrige hatte im Dezember 2010 die Werbung einer Webseite fr Pokerspieler im Fernsehen gesehen: Mit einem Einsatz von zehn Euro hatte er sich einen Gewinn von 7400 Dollar erspielt. 1500 Dollar davon verlor er sofort bei dem virtuellen Kartenspiel wieder. Den Rest des Geldes lie er sich im Januar 2011 auf sein Konto berweisen.

    Mit diesem Geld bezahlte der Mann Schulden beim Zoll und bei Freunden. 500 Euro gab er seiner Ex-Frau, die davon Handys fr die beiden Kinder kaufte. 4000 Euro hob der 40-Jhrige ab und verzockte sie innerhalb von 24 Stunden in einer Spielhalle.

    Das war ein extremer Tag, sagte eine Angestellte der Spielsttte als Zeugin vor Gericht aus. Eine weitere Zeugin berichtete, der Angeklagte habe an einem Tag geschtzt 4000 Euro verspielt. In der Nacht sei er der einzige Kunde gewesen und konnte alle Automaten nutzen. Der Anwalt des 40-Jhrigen, Andreas Boltner, sprach vor Gericht von einer 24-Stunden-Orgie.

    Die Sparkasse zeigte den Mann schlielich wegen des Verdachts der Geldwsche an. Der ungewhnlich hohe Geldeingang auf dessen Konto hatte eine Mitarbeiterin stutzig werden lassen. Das Konto des Mannes wurde gesperrt und er musste im Mrz 2011 zum Polizeiverhr.

    Ein Polizeibeamter sagte aus: Er war stolz auf seinen Gewinn, es ist fr ihn selbstverstndlich, zu spielen. Bei der Befragung des 40-Jhrigen fiel dem Beamten auf, dass der Gewinn nicht der Arbeitsagentur gemeldet wurde. Daraufhin ging der Angeklagte dann doch zur Arbeitsagentur und informierte ber den Gewinn. Jetzt muss er die Leistungen zurckzahlen.

    Der Mann ist bereits wegen sowie Betrugs gegenber der Arge vorbestraft. Im jetzt verhandelten Fall zeigte er keinerlei Schuldbewusstsein. Schlielich habe er das gewonnene Geld wieder verspielt und dadurch keinen Vorteil aus dem Gewinn erlangt.

    Richter Karl-Heinz Kalhfer-Kchling folgte dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Aufgrund der Spielsucht des Angeklagte verhngte der Richter eine Geldstrafe von 60 Tagesstzen zu jeweils zehn Euro. (cls)

    zurck zur bersicht: Korbach/ Waldeck

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